Der Verlag Bibliographisches Institut & F. A. Brockhaus AG ("BIFAB") 
gewhrt dem Kunden nach Magabe der nachfolgenden Bestimmungen ein 
nicht ausschlieliches Nutzungsrecht an der hier beigefgten 
Computersoftware ("Software"). Diese umfasst das Programm 
Office-Bibliothek sowie die fr dessen Benutzung erforderlichen Dateien 
("Programm") und die dazugehrige Benutzerdokumentation 
("Dokumentation"). Die nachfolgenden Bestimmungen richten sich sowohl 
an Verbraucher als auch an Unternehmer. Soweit von "Kunden" die Rede 
ist, sind damit sowohl Verbraucher als auch Unternehmer gemeint.

A. Rechteeinrumung

BIFAB rumt dem Kunden hiermit die folgenden Rechte an der Software ein:

1. Nutzungsbedingungen

a) BIFAB gewhrt dem Kunden das nicht ausschlieliche, nicht 
bertragbare Recht, die Software fr seine eigenen Zwecke intern zu 
nutzen. Das Recht zur Nutzung des Programms schliet nur solche 
Handlungen mit ein, die zu dessen bestimmungsgemen Gebrauch 
erforderlich sind. Dies gilt insbesondere fr das Laden, Anzeigen und 
Ablaufenlassen des Programms sowie die Herstellung einer als solchen 
gekennzeichneten Sicherungskopie. Jede Verwertung der Dokumentation 
bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von BIFAB, soweit diese 
nicht ausdrcklich gesetzlich zugelassen ist. Dies gilt insbesondere 
fr Vervielfltigungen, Bearbeitungen, bersetzungen sowie die 
Einspeicherung in elektronischen Systemen.

b) BIFAB erlaubt dem Kunden, das Programm auf einem einzelnen Computer 
zu nutzen. Eine zeitgleiche Installation oder Nutzung des Programms auf 
mehr als nur einem Computer ist unzulssig.

c) Die bertragung des Programms in ein privates oder ffentliches 
Netzwerk ist untersagt. Soll das Programm ber ein Netzwerk mehreren 
Benutzern zugnglich gemacht werden, so erfordert dies den Erwerb einer 
speziellen Netzwerkversion von BIFAB (Kontaktadresse siehe 
LIESMICH.TXT).

d) Die Dekompilierung oder sonstige Arten der Rckentwicklung oder 
Vernderung des Programmcodes sind dem Kunden nur in dem gesetzlich 
festgelegten Umfang erlaubt. 

e) Im Falle der Weitergabe der Software an einen Dritten hat der Kunde 
jede weitere eigene Nutzung der Software sofort einzustellen und das 
Programm von seinem Computer vollstndig zu entfernen. Die Weitergabe 
der Software setzt voraus, dass der Dritte sich zuvor mit der Geltung 
der vorliegenden Lizenzbedingungen einverstanden erklrt. Der Kunde hat 
ihm die Software, einschlielich etwaiger Sicherungskopien, zu 
bergeben. Die Vermietung der Software bedarf stets der vorherigen 
schriftlichen Zustimmung von BIFAB. 

f) Die Rechte des Kunden an der Software erlschen, sofern er die 
vorstehenden Nutzungsbedingungen verletzt. In diesem Fall ist er zur 
vollstndigen Rckgabe der Software verpflichtet. 

2. Rechte an der Software

a) BIFAB behlt sich die Rechte an der Software einschlielich aller 
nderungen und Verbesserungen vor, soweit diese nicht in diesem Vertrag 
ausdrcklich dem Kunden gewhrt werden. 

b) Der Kunde darf auf den Datentrgern, in dem Programm oder auf der 
Dokumentation angebrachte Copyright-, Markenzeichnen-, Eigentums- oder 
sonstige Hinweise nicht verndern oder entfernen. 

c) Die Software ist urheberrechtlich geschtzt. 

B. Lieferbedingungen

Soweit der Kunde die Software unmittelbar von BIFAB erwirbt, gelten 
zustzlich die folgenden Bestimmungen:

1. Zahlungsbedingungen

a) Die angegebenen Preise enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer.

b) Der Kunde ist verpflichtet, die Vergtung innerhalb von 14 Tagen 
nach Erhalt der Software zu zahlen. Nach Ablauf dieser Frist kommt der 
Kunde ohne das Erfordernis einer Mahnung in Zahlungsverzug. Fr die 
Rechtsfolgen des Zahlungsverzugs gelten die gesetzlichen Vorschriften.

c) Die Nutzungsberechtigung des Kunden hinsichtlich der Software ist 
aufschiebend bedingt durch die vollstndige Zahlung der geschuldeten 
Vergtung. Unbeschadet ihrer Rechte kann BIFAB schon vor diesem 
Zeitpunkt eine Nutzung der Software vorlufig erlauben. 

d) Wechsel und Schecks werden nur aufgrund ausdrcklicher Vereinbarung 
und nur erfllungshalber entgegengenommen; eine Verpflichtung zur 
Annahme durch BIFAB besteht nicht. Diskont- und sonstige Spesen sind 
vom Kunden zu tragen.

e) Aufrechnungs- und Zurckbehaltungsrechte stehen dem Unternehmer nur 
zu, wenn seine Gegenansprche rechtskrftig festgestellt, unbestritten 
oder durch BIFAB anerkannt sind. 
Aufrechnungsrechte stehen dem Verbraucher nur zu, wenn seine 
Gegenansprche rechtskrftig festgestellt, unbestritten oder durch 
BIFAB anerkannt sind. Der Verbraucher kann ein Zurckbehaltungsrecht 
nur ausben, wenn sein Gegenanspruch auf dem demselben 
Vertragsverhltnis beruht. 

f) Wenn sich nach Vertragsschluss die Vermgenslage oder die 
Zahlungsfhigkeit des Kunden wesentlich verschlechtert oder BIFAB eine 
frher eingetretene Verschlechterung bekannt wird oder wenn der Kunde 
seinen Zahlungsverpflichtungen gegenber BIFAB nicht nachkommt, 
insbesondere einen Scheck oder Wechsel nicht einlst, behlt sich BIFAB 
vor, die Lieferung noch nicht bezahlter Produkte von angemessener 
Sicherheitsleistung, ersatzweise Vorauszahlung, abhngig zu machen. 
Werden innerhalb einer von BIFAB gesetzten angemessenen Frist weder 
Vorauszahlung noch Sicherheitsleistung erbracht, so ist BIFAB 
berechtigt, vom Vertrag im Hinblick auf noch nicht ausgefhrte 
Leistungen zurckzutreten.

g) BIFAB ist berechtigt, mit allen Forderungen, die BIFAB gegenber dem 
Kunden hat, gegen alle Forderungen aufzurechnen, die dem Kunden 
gegenber BIFAB zustehen. 

2. Ansprche bei mangelhafter Leistung 

a) Bei einem Vertrag mit einem Unternehmer setzen die Rechte des 
Unternehmers im Falle einer nicht vertragsgemen Leistung voraus, dass 
er die Software unverzglich nach der Ablieferung untersucht, soweit 
dies im ordnungsgemen Geschftsgang mglich ist, und, wenn sich ein 
Mangel zeigt, BIFAB diesen unverzglich mitteilt.

b) Im Falle eines Mangels der Software ist BIFAB bei Vertrgen mit 
einem Unternehmer nach eigener Wahl zur Nacherfllung durch 
Mngelbeseitigung oder durch Ersatzlieferung berechtigt. Bei Vertrgen 
mit einem Verbraucher ist dieser im Falle eines Mangels der Ware nach 
seiner Wahl zur Nacherfllung durch Mngelbeseitigung oder durch 
Ersatzlieferung berechtigt.

c) Ersetzte Teile werden das Eigentum von BIFAB. Die zum Zweck der 
Nacherfllung erforderlichen Aufwendungen werden von BIFAB getragen. 
Ist die gewhlte Art der Nacherfllung unmglich oder mit 
unverhltnismigen Kosten verbunden, ist BIFAB berechtigt, diese Art 
der Nacherfllung zu verweigern. In diesem Fall ist der Kunde 
berechtigt, die andere Art der Nacherfllung zu fordern. Sollte auch 
diese unmglich oder mit unverhltnismigen Kosten verbunden sein, 
entfllt das Recht des Kunden auf Nacherfllung.

d) Der Kunde hat im Falle eines Mangels der Software nach seiner Wahl 
ein Recht zur Minderung der Vergtung oder zum Rcktritt vom Vertrag, 
wenn BIFAB - unter Bercksichtigung der gesetzlichen Ausnahmeflle - 
eine ihr gesetzte angemessene Frist fr die Nacherfllung wegen eines 
Sachmangels fruchtlos verstreichen lsst, wenn die dem Kunden 
zustehende Art der Nacherfllung fehlschlgt oder wenn sie fr BIFAB 
unzumutbar ist. Liegt nur ein unerheblicher Mangel vor, steht dem 
Kunden lediglich ein Recht zur Minderung des Kaufpreises zu. 

e) Soweit BIFAB auf Wunsch des Kunden aufgrund einer Mngelrge ttig 
geworden ist, ohne dass ein Mangel vorliegt oder ohne dass der Kunde 
BIFAB darber entsprechend seinem Kenntnisstand ausreichend informiert 
hat, kann BIFAB eine angemessene Vergtung des entstandenen Aufwands 
verlangen.

f) Erhlt der Kunde eine mangelhafte Installationsanleitung und ist er 
deshalb auerstande, das Programm ordnungsgem zu installieren, so ist 
BIFAB lediglich zur Lieferung einer mangelfreien Installationsanleitung 
verpflichtet. Diese Einschrnkung gilt nicht, wenn der Mangel der 
Installationsanleitung bereits zu einem Fehler der Software gefhrt hat.

g) Fr Ersatzlieferungen und Nachbesserungen wird im gleichen Umfang 
gehaftet wie fr den ursprnglichen Liefergegenstand, jedoch zeitlich 
begrenzt bis zum Ende der Verjhrungsfrist wegen Mngeln des 
ursprnglichen Liefergegenstandes. Die Frist fr die Mngelhaftung wird 
um die fr die Mngelprfung und Mngelbeseitigung erforderliche Zeit 
verlngert.

h) Bessert der Kunde oder ein Dritter unsachgem nach, haftet BIFAB 
nicht fr die daraus entstehenden Folgen. Gleiches gilt fr die ohne 
vorherige schriftliche Zustimmung vorgenommenen nderungen an der 
Software.

i) Von BIFAB zur Mngelprfung beauftragte Personen sind mangels einer 
ausdrcklichen anderslautenden Erklrung durch BIFAB nicht zur 
Anerkennung von Mngeln zu Lasten von BIFAB berechtigt.

j) Fr Systemerweiterungen anderer Hersteller kann keine Gewhrleistung 
bernommen werden. 

k) Soweit sie nicht ausdrcklich als solche bezeichnet sind, stellen 
Angaben auf Verpackungen, Broschren, Prospekten und hnlichen Anzeigen 
keine Garantien dar.

C. Allgemeine Bestimmungen

Im brigen gelten die nachfolgenden, allgemeinen Bestimmungen:

1. Haftungsbeschrnkung 

a) Fr Schden haftet BIFAB - gleich aus welchem Rechtsgrund - nur 
* bei Vorsatz und grober Fahrlssigkeit;
* bei schuldhafter Verletzung von Leben, Krper, Gesundheit;
* bei arglistig verschwiegenen Mngeln;
* bei der Abgabe einer Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie, 
wobei die Haftung sich jedoch auf den Geltungsbereich der Garantie 
beschrnkt;
* bei Mngeln, soweit nach dem Produkthaftungsgesetz fr Personen- oder 
Sachschden an privat genutzten Gegenstnden gehaftet wird. 
Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet BIFAB 
auch bei einfacher Fahrlssigkeit, jedoch begrenzt auf den 
vertragstypischen, vernnftigerweise bei Vertragsabschluss 
vorhersehbaren Schaden. 
Darber hinausgehende Ansprche, insbesondere fr Vermgensschden, 
sind ausgeschlossen. 

b) Soweit die Haftung von BIFAB ausgeschlossen oder beschrnkt ist, 
gilt dies auch fr die persnliche Haftung der Angestellten, 
Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfllungsgehilfen von BIFAB. 

2. Verjhrung

a) Die Verjhrungsfrist fr Ansprche wegen Mngeln betrgt im 
Rechtsverkehr mit Unternehmern grundstzlich ein Jahr ab dem Beginn der 
gesetzlichen Verjhrung. Dies gilt auch fr Mangelfolgeschden. Fr 
Vertrge mit Verbrauchern gilt die gesetzliche Verjhrungsfrist.
Soweit Schadensersatzansprche aus unerlaubter Handlung, nach dem 
Produkthaftungsgesetz oder sonst wegen Verletzung von Leib und Leben 
gestellt werden, gelten jedoch in jedem Falle die gesetzlichen 
Verjhrungsfristen.

b) Eine Hemmung der Verjhrung wegen laufender Verhandlungen gem  
203 Satz 1 BGB setzt voraus, dass der Kunde die von ihm behaupteten 
Ansprche schriftlich geltend macht. 

3. Sonstiges

a) Sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des ffentlichen 
Rechts oder ffentlich-rechtliches Sondervermgen ist, ist der 
Geschftssitz von BIFAB Gerichtsstand fr alle Streitigkeiten aus und 
im Zusammenhang mit diesem Vertrag. BIFAB ist jedoch berechtigt, den 
Kunden auch an seinem Allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen. Diese 
Gerichtsstandsvereinbarung gilt auch fr die persnlich haftenden 
Gesellschafter solcher Kunden, die Handelsgesellschaften sind. 

b) Die vorstehende Gerichtsstandsvereinbarung gilt ferner, wenn der 
Kunde keinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder wenn sein Wohnsitz 
oder gewhnlicher Aufenthaltsort nicht bekannt ist.

c) Sofern nicht ausdrcklich etwas anderes vereinbart ist, ist der 
Geschftssitz von BIFAB Erfllungsort.

d) Die Beziehungen zwischen BIFAB und dem Kunden unterliegen einzig dem 
Sachrecht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der 
Bestimmungen des UN-bereinkommens ber Vertrge ber den 
internationalen Warenkauf vom 11.4.1980 und vergleichbarer 
internationaler Regelungen.

e) Die Abtretung von Rechten aus diesem Vertrag durch den Kunden ist 
nur mit der vorherigen schriftlichen Zustimmung von BIFAB mglich. 

f) nderungen oder Ergnzungen dieses Vertrags bedrfen der 
Schriftform. Dies gilt auch fr die nderung dieser Vertragsbestimmung. 
